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Teilnahmebedingungen

Damit solch einen Umzug sauber durchgeführt werden kann, sind wir darauf angewiesen, dass sich alle an die folgenden Regeln halten.

 

  1. Abmachungen mit den Organisatoren und Weisungen der beauftragten Personen sind strikte einzuhalten.

  2. Anmeldungen an den Umzug verpflichten zur Teilnahme vom Start bis zum Ende der Veranstaltung. (Ausnahmen müssen mit dem Veranstalter abgesprochen werden)

  3. Die Aufstellungsplätze der Umzüge sind unbedingt pünktlich einzunehmen. Die Umzüge sind, von Beginn bis zur Auflösung, geschlossen zu absolvieren.

  4. Fahrzeuge sind durch Begleitpersonen an jedem Rad zu sichern. Der Fasnachtsverein Wiesendangen stellt dafür kein Personal.

  5. Reine Barwagen sind langweilig und bei uns nicht gerne gesehen. Deshalb ist es dem Fasnachtsverein Wiesendangen freigestellt, ob er solche Wagen akzeptiert oder eine Teilnahme am Umzug nicht zulässt.

  6. Gebühren, Bewilligungen, Abnahmen der Fahrzeuge etc. sind Sache des Teilnehmers. Der Fasnachtsverein Wiesendangen behält sich Ausschlüsse bei nicht beachten vor!

  7. Die Entschädigung aller Umzugsteilnehmer erfolgt in Form einer Verpflegung im Anschluss an den Umzug.

  8. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen, hat den Ausschluss zur Folge.

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