
Teilnahmebedingungen
Damit solch einen Umzug sauber durchgeführt werden kann, sind wir darauf angewiesen, dass sich alle an die folgenden Regeln halten.
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Abmachungen mit den Organisatoren und Weisungen der beauftragten Personen sind strikte einzuhalten.
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Anmeldungen an den Umzug verpflichten zur Teilnahme vom Start bis zum Ende der Veranstaltung. (Ausnahmen müssen mit dem Veranstalter abgesprochen werden)
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Die Aufstellungsplätze der Umzüge sind unbedingt pünktlich einzunehmen. Die Umzüge sind, von Beginn bis zur Auflösung, geschlossen zu absolvieren.
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Fahrzeuge sind durch Begleitpersonen an jedem Rad zu sichern. Der Fasnachtsverein Wiesendangen stellt dafür kein Personal.
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Reine Barwagen sind langweilig und bei uns nicht gerne gesehen. Deshalb ist es dem Fasnachtsverein Wiesendangen freigestellt, ob er solche Wagen akzeptiert oder eine Teilnahme am Umzug nicht zulässt.
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Gebühren, Bewilligungen, Abnahmen der Fahrzeuge etc. sind Sache des Teilnehmers. Der Fasnachtsverein Wiesendangen behält sich Ausschlüsse bei nicht beachten vor!
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Die Entschädigung aller Umzugsteilnehmer erfolgt in Form einer Verpflegung im Anschluss an den Umzug.
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Die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen, hat den Ausschluss zur Folge.